Luftgewehr Kreisoberliga , 7.Wettkampf Winterrunde 09/10

Auch den zweiten Punkt musste dann Thomas Eckert, an Nummer 2 gesetzt, mit 356 Ringen gegen Andreas Scheurenbrand mit 373 Ringen abgeben. Werner Gläßer, an Nummer 3 gesetzt, gewann seinen Wettkampf mit 359 Ringen gegen Thomas Werz mit 365 Ringen. Beim Stand von 2:1 wäre noch ein Sieg möglich gewesen. Doch leider musste sich auch Joachim Alber, an Nummer 4 gesetzt, mit 359 Ringen gegen Mark Beßler mit 362 Ringen knapp geschlagen geben. Carsten Teltscher, an Nummer 5 gesetzt, musste seinen Punkt mit 356 Ringen gegen Jürgen Werz mit 362 Ringen zum Endstand von 4:1 ebenfalls noch abgeben.

Somit war die Vizemeisterschaft auf jeden Fall abgeschrieben. Das Saisonziel „Klassenerhalt“ nach dem letztjährigen Aufstieg ist jedoch auf jeden Fall erreicht.

Magtech ruft .357 Munition zurück !!!

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  • Marke: MAGTECH / CBC
  • Kaliber: .357MAG
  • Typ: Teilmantel (Semi Jacket Soft Point (SJSP))
  • Gewicht: 10,24 Gramm (158 grains)
  • Produktionscharge: L-316
  • Produktionszeitraum: Juli 2009
  • Marketing / Vertrieb: seit Juli 2009

Das folgenden Bild gezeigt, wie die Munition einwandfrei identifiziert werden kann:

magtech_visier

Bild zum vergrößern anklicken, Bildquelle: Visier

Betroffene Kunden werden aufgefordert, unverbrauchte Restbestände bei ihrem Fachhändler zurück zu geben.

Das Waffengesetz und die wichtigsten Änderungen

2009

Die Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2009 betreffen ausschließlich Waffenbesitzer, sprich Sportschützen, Jäger und Berufswaffenträger. Es kann nicht deutlich genug betont werden, dass wir in der Pflicht sind, diese Gesetze auf das Genaueste zu beachten, um dem Gesetzgeber keine Vorlage zu liefern, weitere Verschärfungen vor zu nehmen, die die Waffenbesitzer in der Ausübung ihres Hobbys, oder sogar Berufs, stark beeinträchtigen können. Auch können durch weitere Verschärfungen hohe Kosten auf die Waffenbesitzer zu kommen.

In Kurzform:

  • Verschärfung der Prüfung des Bedürfnisses
  • Anheben der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen
  • Stärkere Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
  • Besondere Sicherungen von Kurzwaffen und Waffenschränken
  • Einführung eines nationalen Waffenregisters
  • Übermittlung von Meldedaten bei Zuzug an die Waffenbehörden
  • Möglichkeit der Vernichtung eingezogener Waffen und Munition
  • Strafbewehrung bei vorsätzlichem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften
  • Amnestieregelung

Die einzelnen Punkte sind im folgenden kurz erläutert.

Verschärfung der Prüfung des Bedürfnisses

Die Änderung des § 4 Absatz 4 WaffG gibt den Behörden die Möglichkeit, das Fortbestehen des Bedürfnisses des Waffenbesitzes fortlaufend zu prüfen. Bisher wurden nur die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung mindestens alle 3 Jahre geprüft. Die Überschreitung des Grundkontingents an Waffen im Besitz der Sportschützen wird nur noch genehmigt, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme nachweist. Das Grundkontingent umfasst drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen.

Anheben der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen

§ 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG besagt jetzt, dass Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Schießen mit so genannten großkalibrigen Waffen untersagt ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob Erziehungsberechtigte ihre Erlaubnis gegeben haben, oder persönlich anwesend sind, es ist schlicht und ergreifend verboten.

Stärkere Kontrollen der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Die Maßnahmen zur sicheren Verwahrung der Waffen muss bei Antragstellung einer Besitzerlaubnis nachgewiesen werden.Der Behörde wird jetzt die Möglichkeit gegeben, verdachtsunabhänig „die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können“ (Anm.: es sind tatsächlich auch verbotene Waffen genannt). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Waffenbesitzers „nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden“.

Besondere Sicherungen von Kurzwaffen und Waffenschränken

Die Änderung von § 36 Absatz 5 WaffG ermöglicht der Gesetzgeber den Verordnungsgebern (Bundesländer!), durch eine Verordnung, die Anforderungen an die Sicherungsdsysteme zur Aufbewahrung von Waffen zu regeln. So können zum Beispiel biometrische Sicherungen an Tresoren Vorschrift werden, oder Sicherungssysteme an den Waffen selbst zur Pflicht werden.

Einführung eines nationalen Waffenregisters

Die EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 schreibt vor, ein computergestütztes Waffenregister in den Mitgliedsstaaten bis Ende 2014 ein zu führen.

Übermittlung von Meldedaten bei Zuzug an die Waffenbehörden

Mit der alten Regelung erfuhr die Waffenbehörde des Kreises beim Umzug eines Waffenbesitzers erst durch die zugesendete Papierakte, dass ein Zuzug statt gefunden hat. Jetzt meldet die Behörde bei Bekanntwerden der Abmeldung der neuen zuständigen Behörde den Zuzug des Waffenbesitzers unmittelbar.

Möglichkeit der Vernichtung eingezogener Waffen und Munition

Eine Waffenbehörde muss eingezogene Waffen jetzt nicht wieder verkaufen, sondern darf sie auch vernichten. Eine Entschädigung muss hierbei an den Besitzer nicht geleistet werden.

Strafbewehrung bei vorsätzlichem Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften

Ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften stellt nicht mehr nur ein geringfügiges Vergehen dar, sondern ist eine Straftat.

Amnestieregelung

Besitzern von illegalen Waffen wird Straffreiheit bei der freiwilligen Abgabe gewährt. Nicht ausgenommen ist das Führen einer illegalen Waffe, weshalb der Besitzer einer illegalen Waffe diese tunlichst nicht selbst zur Polizei oder Waffenbehörde bringen sollte, sondern diese abholen lassen muss. Die Straffreiheit gilt allerdings nicht in allen Fällen! Ist die Straftat schon bei der Behörde schon bekannt (zum Beispiel das Führen der illegalen Waffe), oder wenn die Waffe bereits entdeckt wurde, so gilt die Straffreiheit nicht. Im Gesetzestext fehlt auch die Abgabe der eventuell noch vorhandenen Munition, somit liegt es im Ermessen der Behörde dieses Vergehen bei freiwilliger Abgabe zu ahnden, oder nicht.


2008

Die Waffengesetzänderungend es Jahres 2008 bringen auch Bürger mit diesem Gesetz in Berührung, die das von sich selbst nie annehmen würden. Leider ist dies bei den Betroffenen so gut wie gar nicht bekannt.

In Kurzform:

  • Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten Messern in der Öffentlichkeit
  • Einführung der Regelung von Blockiersystemen für Erbwaffen
  • Distanz-Elektroimpulsgeräte werden verboten

Die einzelnen Punkte sind im folgenden kurz erläutert.

Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten Messern in der Öffentlichkeit

Alle Imitate von Feuerwaffen unterliegen dem Führungsverbot. Es gibt allerdings die Ausnahme, dass Imitate, die bei Brauchtumsveranstaltungen oder im Spiel eingesetzt werden, geführt werden dürfen. Imitat, die zum Spiel eingesetzt geführt werden dürfen, zeichnen sich z.B. durch eine 50%ige Über- oder Untergröße Form aus. Der Transport von Waffenimitaten ist nur noch in verschlossenen Behältnissen möglich.
Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm dürfen in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden.

Einführung der Regelung von Blockiersystemen für Erbwaffen

Erben einer Schusswaffe dürfen diese nur noch sicher verwahren und damit behalten, wenn der Erbe sie zusätzlich mit einem amtlich zugelassenen Blockiersystem sichert. Wichtig ist, dass diese Änderung auch für Waffen gilt, die vor der Wirksamkeit dieser Änderung geerbt wurden. Wer bereits Jäger, Sportschütze und Sammler kulturhistorischer Sammlungen ist und damit die Waffensachkunde schon nachgewiesen hat, ist von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen.

Distanz-Elektroimpulsgeräte werden verboten

Ab 1. April 2008 sind Distanz-Elektroimpulsgeräte verboten

Quellen:

Bundesministerium des Inneren

Hauptversammlung 2010

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Sportlich besonders Erwähnenswertes kam vor allem von den Vorderladerschützen, die mit ihren Perkussionpistolen bis hoch zur deutschen Meisterschaften mit sehr ansehnlichen Ergebnissen vertreten waren. Die Mannschaft mit Margit Gruber, Michael Natschke, und Uwe Necker belegte Platz 2 bei den Bezirksmeisterschaften und auf Landesebene 2009 noch Platz 11.

Die jüngste Gruppe des SV Waldenbuch, die Böllerschützen, konnten bei der Versammlung mit dem gelungenen Vortrag des Kommandanten Franz Schönleber glänzen. Er gedachte zuerst des leiblichen Wohls der Versammlung indem er den Anwesenden den „Befehl“ gab, einen Schluck zum Wohl der Böllerschützen zu trinken.

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Aus den Veranstaltungen des Jahres 2009 ist die KK-Stadtmeisterschaft sicher die größte des Vereins gewesen, die nur dank vieler fleißiger Hände gelingen konnte. Für uns Schützen war die große Teilnehmerzahl sicher der erfreulichste Punkt dieser Veranstaltung, da nach den schrecklichen Ereignissen in Winnenden nicht klar war, dass die Meisterschaft den gleichen Anklang finden würde, wie in den Jahren zuvor.

Im Anschluss an die Berichte stand die Wahl des Vorstands und der Ausschussmitglieder an. Peter Arnold wurde als Wahlleiter „verpflichtet“ und führte diese straff durch. Rudi Fritz und Uwe Heinemann wurde beide in ihren Ämtern wieder gewählt und nahmen die Wahl an. Der restliche Vorstand steht erst nächstes Jahr zur Wahl an.

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von links: Werner Gläßer, Ralf Frey, Rudi Fritz, Uwe Heinemann, Dieter Arnold

Natürlich gab es auch in diesem Jahr Ehrungen und Sonderauszeichnungen für verdiente Mitglieder. Im Einzelnen waren dies:

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  • 25 Jahre Mitgliedschaft: Heiko Bayha
  • 40 Jahre Mitgliedschaft: Harry Göpl, Manfred Vohl
  • 50 Jahre Mitgliedschaft: Walter Rebmann, Karl Heinz Bauer, Helmut Katzmaier
  • Sonderauszeichnung: Armin Wiegand, Oliver Kielmayer

Munitionsverkauf

Bei Interesse melden Sie sich an:

Matthias Pracht
EMail: matthias@theprachts.de
Tel.: 0160-97204868

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Bild Nr. Kaliber Bilder Menge Preis
1

380

AUTO

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2

9mm

Para

DSC_4788 160 31.-
3

9mm

Para

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4 9mm Para DSC_4792 50 10.-
5

9mm

Para

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6

9mm

Makarov

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7 25 ACP DSC_4795 50 24.-
8

9mm

Para

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9

9mm

Makarov

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10

9mm

Para

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7,63

Mauser

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12

7,63

Mauser

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10mm

Auto

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14

10mm

Auto

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15 .45 DSC_4810 50 32.-
16 9mm Para DSC_4811 20 12.-
17 8mm DSC_4812 165 ?
18 DSC_4813 425 ?
19 9mm Para DSC_4815 350 61.-
20 50AE DSC_4835  DSC_4836 420 260.-
21 .32 DSC_4837 500 105.-
22 9×18 DSC_4841 330 92.-
23 .44 DSC_4845 350 70.-
24 .45 DSC_4846 100 60.-

 

 

 

Luftgewehr 6.Wettkampf Winterrunde 09/10

Martina Schmid., an Nummer 1 gesetzt, verlor den ersten Punkt mit 370 Ringen gegen Heiko Blöchle mit 376 Ringen. Auch den zweiten Punkt musste dann Thomas Eckert, an Nummer 2 gesetzt, mit 364 Ringen gegen Evelyn Weber mit 368 Ringen abgeben. Werner Gläßer, an Nummer 3 gesetzt, verlor seinen Wettkampf mit 344 Ringen gegen Silke Grassl mit 365 Ringen. Beim Stand von 3:0 waren die Ergebnisse der beiden letzten Begegnungen  unerheblich. Joachim Alber, an Nummer 4 gesetzt, konnte seine starken Trainingsleistungen erneut bestätigen, unterlag jedoch knapp mit 360 Ringen gegen Uwe Hornickel mit 361 Ringen. Carsten Teltscher, an Nummer 5 gesetzt, musste seinen Punkt mit 345 Ringen gegen Matthias Stütz mit 350 Ringen zum Endstand von 5:0 ebenfalls abgeben.
Somit mussten wir die zweite, sehr deutliche Niederlage in dieser Saison hinnehmen. Es bleibt abzuwarten wie sich dies auf die bisherige Platzierung in der Tabelle auswirkt.

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Neue Termine Waffensachkunde und §27-Schein

Lehrgangstermine:

    * Waffensachkunde inklusive Standaufsichten 06/07. Februar 2010 Schützenhaus SG Calw
    *  Wiederladen, Böller rund Vorderladerlehrgang 20-21. März 2010 Schützenhaus SG Calw

 

Die Anmeldung ist nur im Schützenhaus im Aushang möglich. Einzelheiten zu den Lehrgängen entnehmen Sie bitte den angehängten Ausschreibungen.